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19. Juli 2024Viele von euch haben sicherlich den Begriff Einfriedung irgendwo schon einmal aufgegriffen, können damit aber wenig anfangen. Doch was ist eigentlich eine Einfriedung? Der Begriff Einfriedung oder Umfriedung ist eine Anlage an oder auf einer Grundstücksgrenze, die dazu bestimmt ist, ein Grundstück ganz oder teilweise zu umschließen und nach außen abzuschirmen, um unbefugtes Betreten oder Verlassen oder sonstige störende Einwirkungen abzuwehren.
Wie muss eine Einfriedung aussehen?
Die Einfriedung muss auf dem eigenen Grundstück passieren. Dies passiert meist unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Bei seitlichen Zäunen ist darauf zu achten, dass die glatte Seite zum Nachbarn zeigt. Bei der Einfriedung durch eine Hecke gelten die gleichen Grenzabstände wie auch sonst bei Bäumen und Sträuchern. Soll ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden, so ist der Eigentümer des Grundstücks zur Einfriedung dazu verpflichtet und nicht der Eigentümer der Straße.
Sollten zwei Grundstücke direkt nebeneinander an der selben Straße oder demselben Weg liegen, dann hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin einzufrieden.
Kostenübernahme einer Einfriedung?
Für die Kostenübernahme einer Einfriedung gilt eine bundeseinheitliche Grundregel: Die Kosten für den Zaun oder die Mauer trägt derjenige, der diese auch aufstellt. Sind beide Nachbarn verpflichtet, so werden die entstehenden Kosten untereinander aufgeteilt. In der Regel ist es sogar so, dass Sie ihrem Grundstücksnachbarn vorab über Ihr Bauvorhaben unterrichten müssen.
Teilen Sie ihm daher frühzeitig Art, Ausstattung und Höhe des geplanten Zaunes oder mögliche Änderungen daran mit. Mit dem Arbeiten dürfen Sie dann beginnen, wenn ihr Nachbar dem Vorhaben ausdrücklich zustimmt. Die Dauer der Anzeigepflicht ist unterschiedlich geregelt. Sie beträgt zwischen zwei Wochen und einem Monat vor dem geplanten Beginn der Arbeiten. Erkundigen Sie sich danach bei Ihrer Gemeinde.
Auch wenn Sie dazu nicht gesetzlich verpflichtet sind, sollten Sie Ihrem Nachbarn rechtzeitig das Vorhaben ankündigen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Wie muss eine Einfriedung aussehen?
Auf dem örtlichen Bauamt wird Ihnen gesagt, welches Material Sie für die Einfriedung wählen können und wie hoch diese sein darf (z.B. ist eine Höhe von 1,20 m bis maximal 1,50 m üblich). In den örtlichen Bebauungsplänen sind in der Regel entsprechende Gestaltungsanweisungen enthalten. Sollten diese jedoch fehlen, so bildet die Ortsüblichkeit das Maß der Ding. Die Einfriedung muss in etwa so aussehen, wie dies in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft üblich ist.